Schutzsammlung

Aus Deutsche Bromelien-Gesellschaft e. V.
Version vom 29. Juni 2015, 23:01 Uhr von Timm Stolten (Diskussion | Beiträge)
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Auf der Jahreshauptversammlung 2010 wurde die Einrichtung einer Bromelien-Schutzsammlung beschlossen. Ziel dieser Schutzsammlung ist es, dokumentierte und/oder zweifelsfrei identifizierte und besonders schützenswerte Bromelien in einer Sammlung zusammenzufassen und zu pflegen. Sie wird von der DBG getragen und finanziert.

Zu diesem Zweck wurden in einer Gärtnerei in Süddeutschland zunächst 50 m² Gewächshausfläche für die Überwinterung angemietet. 2013 ist ein Außenbereich mit großen Gestellen und Schattierungen dazu gekommen, so können die Pflanzen nun im Sommer unter nahezu idealen Bedingungen im Freien gehalten werden. Einige Mitglieder aus der Umgebung haben die Pflege der Pflanzen übernommen, weitere treffen sich dort mehrmals im Jahr zum Ein- und Ausräumen, zu Putzaktionen oder für weitere Kulturarbeiten sowie der Aufarbeitung der Daten.

Basis für die Schutzsammlung ist die Privatsammlung unseres verstorbenen Mitgliedes Jürgen Lautner, der über viele Jahre Tillandsien zusammengetragen und eine der schönsten Tillandsiensammlungen mit dem Schwerpunkt mexikanische Arten aufgebaut hat. Die Fundorte vieler Pflanzen sind dokumentiert. Damit sind die Pflanzen in höchstem Maße erhaltenswert. Die Sammlung wurde der DBG zum Erhalt gestiftet. Damit ist zunächst der Anfang gemacht. Die Pflanzen werden jetzt inventarisiert und vollständig dokumentiert. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, können weitere Pflanzen in die Schutzsammlung aufgenommen werden.

Für die Aufnahme gelten feste Regeln. Ein Ankauf von Pflanzen ist der DBG leider nicht möglich, da die finanziellen Mittel dazu nicht ausreichen. Dennoch hoffen wir auf zahlreiche Pflanzenspenden, um die Schutzsammlung schnell wachsen zu lassen. Die Schutzsammlung ist nach Terminvereinbarung oder bei unseren Veranstaltungen vor Ort natürlich auch zugänglich.

Auch wenn dies nur ein Anfang ist, können wir auf diese Weise vielleicht dauerhaft dazu beitragen, Pflanzen zu erhalten, deren natürliche Standorte inzwischen bedroht sind oder bereits nicht mehr existieren.


Die Daten aller in der Schutzsammlung erfassten Pflanzen befinden sich in einem gesonderten Bereich dieser Webseite.
Um der Wildstandorte zu schützen, sind diese Daten nur für Benutzer mit besonderen Rechten einsehbar!
Wenden Sie sich dafür im Bedarfsfall an die Administratoren dieser Seite.

ZUGANG


Unterstützung

Zur finanziellen Unterstützung der Schutzsammlung sind Geldspenden natürlich immer willkommen. Bitte spenden Sie unter dem Stichwort „Schutzsammlung“ auf folgendes Konto:

Deutsche Bromelien-Gesellschaft e.V.
Konto: 373923606
BLZ: 50010060
IBAN DE88500100600373923606,
BIC PBNKDEFF.
(Postbank Frankfurt am Main)

Eine Spendenquittung kann auf Wunsch ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Schatzmeister.


Richtlinien

Die Bromelien-Schutzsammlung in der Trägerschaft der Deutschen Bromelien-Gesellschaft e.V. ist eine Ex-situ-Erhaltungssammlung für Lebendpflanzen aus der Familie der Bromeliaceen. Das Ziel der Sammlung ist die Erhaltung genetischer Ressourcen zur Sicherung der biologischen Artenvielfalt.

Aufnahme von Pflanzen:

In die Schutzsammlung können Pflanzen aller Bromeliaceen-Gattungen aufgenommen werden. Dazu müssen allerdings eine Reihe von Kriterien erfüllt sein:

  • Die Herkunft/der Fundort der Pflanze muss eindeutig dokumentiert sein.
  • Die Pflanze muss mit der entsprechenden Herkunfts-/Fundortdokumentation und Etikettierung versehen sein.
  • Bei Pflanzen ohne Herkunft/Fundort muss es sich um fachlich eindeutig bestimmte seltene Taxa (Arten, Unterarten, Varietäten oder Naturhybriden) handeln. Künstliche Hybriden sind von der Aufnahme ausgeschlossen (Die Sammlung soll auf die Erhaltung kultivierter Wildpflanzen beschränkt werden).
  • Die Pflanzen müssen frei von Krankheiten und tierischen Schädlingen sein.
  • Mit der Abgabe der Pflanze geht diese in das Eigentum der Deutschen Bromelien-Gesellschaft e.V. über. Die Deutsche Bromelien-Gesellschaft e.V. ist auf Pflanzenspenden für die Bromelien-Schutzsammlung angewiesen, der Ankauf von Pflanzen ist nicht vorgesehen und erfolgt nur in vom Vorstand mehrheitlich beschlossenen Ausnahmefällen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der DBG. Die Deutsche Bromelien-Gesellschaft behält sich das Recht vor, Pflanzenspenden ohne Begründung abzulehnen und ist nicht verpflichtet, angebotene Pflanzen aufzunehmen.

Bewahrung/Dokumentation der Pflanzen:

Für die Pflege der Pflanzen steht mindestens ein Mitglied der Deutschen Bromelien-Gesellschaft e.V. zur Verfügung. Der/die Pfleger können für den evtl. Verlust von Pflanzen nicht verantwortlich gemacht werden. Die Deutsche Bromelien-Gesellschaft e.V. gewährleistet die kontinuierliche Dokumentation ihrer Pflanzenbestände. Diese dienen vornehmlich wissenschaftlichen Untersuchungen und Bildungszwecken.

Verwendung der Pflanzen:

Die Schutzsammlung steht allen Mitgliedern zur Besichtigung offen. Besichtigungstermine sind mit dem jeweils zuständigen Sammlungsbetreuer abzustimmen. Das Pflanzenmaterial steht wissenschaftlich tätigen Personen für ihre Arbeiten zur Verfügung. Der Bestand der jeweiligen Art darf durch die wissenschaftliche Arbeit nicht gefährdet werden. Insbesondere dürfen Herbarbelege nur im notwendigen Maße erstellt werden.

Weitergabe von Pflanzen:

Überzählige Pflanzen aus der vegetativen oder generativen Vermehrung werden nicht für kommerzielle Zwecke verwendet. Stattdessen sollen sie vorrangig den Mitgliedern der Deutschen Bromelien-Gesellschaft e.V. angeboten werden, z.B. auf den Veranstaltungen der Deutschen Bromelien-Gesellschaft e.V. Die Abgabe in botanische Institutionen (ggf. im Tausch) zum Zweck einer breiten Verteilung zum Erhalt ist ebenfalls möglich.

Betrieb und Auflösung:

Die Bromelien-Schutzsammlung wird als Dauereinrichtung der Deutschen Bromelien-Gesellschaft e.V. gegründet. Die Auflösung der Schutzsammlung kann auf Beschluss der Jahreshauptversammlung jederzeit erfolgen. In diesem Fall soll vorrangig ein Übergang der gesamten Sammlung an einen neuen Träger erfolgen, der die Erhaltung der Bromelien-Schutzsammlung als Ganzes zusagt.

Der Vorstand